Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Meldepflichtige Erkrankungen

Um eine Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden, müssen bestimmte Infektionskrankheiten unmittelbar nach Auftreten dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.


Bei meldepflichtigen Krankheiten handelt es sich um bestimmte übertragbare Infektionen, die nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen gemeldet werden müssen. Zur Meldung verpflichtet sind im Allgemeinen der behandelnde Arzt, wie auch Krankenhäuser und Infektionslabore.

Das Gesundheitsamt erfasst die Erkrankungen und führt die notwendigen Ermittlungen zur Infektionsquelle, der Infektionswege und Kontaktpersonen durch.

Zudem informiert das Gesundheitsamt über mögliche Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen. Betroffene Patientinnen, Patienten, Angehörige, Kontaktpersonen sowie Gemeinschaftseinrichtungen und Betriebe werden beraten.

Wenn Sie Fragen zum Auftreten von Infektionskrankheiten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv an der Verhütung der Weiterverbreitung derartiger Infektionskrankheiten beteiligen.

Ebenfalls meldepflichtig ist der Befall von Kopfläusen oder Krätze. Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc.) sind verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt über das Auftreten von Kopfläusen oder Krätze in ihren Einrichtungen zu benachrichtigen.

Folgende Infektionskrankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig:
- Botulismus
- Cholera
- COVID-19
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopthie
- akute Virushepatitis
- enteropathisch hämolytisch-urämisches Syndrom
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Keuchhusten
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Pest
- Röteln
- Tollwut
- Typhus abdominalis/Paratyphus
- Windpocken
- behandlungsbedürftige Tuberkulose
- mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung (zum Beispiel Salmonellen)
- akute infektiöse Gastroenteritis
- Impfbedingte Schädigungen
- Kontakt mit einem tolllwutkranken oder -verdächtigen Tier
- gehäufte Infektionen, die möglicherweise in Zusammenhang stehen
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
- zoonotische Influenza (Schweine- oder Vogelgrippe)

Weitere Informationen und einen Leitfaden zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen finden Sie hier:

Dienststellen

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block B, 2. Etage
Am Rübezahlwald  7
Infektionsschutz - Telefon 0 22 02 13 33 66

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 06.02.2025

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.