Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Eine Vielzahl von baulichen Anlagen benötigt keine Baugenehmigung.
Neben der allgemeinen Baugenehmigungspflicht sieht die Bauordnung auch die Genehmigungsfreiheit vor. Hierzu gehören z. B. Gebäude bis zu 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume. Im Außenbereich oder auf Grund örtlicher Bauvorschriften, wie z. B. Bebauungsplänen, können andere Vorgaben gelten. Es wird daher empfohlen, sich vor Errichtung einer grundsätzlich genehmigungsfreien baulichen Anlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren.
Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung ist zuständig für die Stadt Burscheid sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal. Zu den übrigen Städten gelangen Sie unter der Rubrik Verwandte Services Weitere Bauämter.
Gegebenenfalls benötigen Sie auch bei genehmigungsfreien baulichen Anlagen andere Erlaubnisse oder Genehmigungen. Außerdem ist von der Genehmigungsfreiheit das Freistellungsverfahren, für das andere Regelungen gelten, zu unterscheiden.
Hier finden Sie Beispiele für mögliche Bauvorhaben und die jeweils benötigten Formularen.
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