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Ihr Behördenlotse

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Gebrauchtfahrzeug - aus dem Ausland eingeführt

Sie möchten Ihr gebrauchtes bisher im Ausland zugelassenes Fahrzeug anmelden. Dies können Sie persönlich oder durch eine beauftrage Person beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.


Soll das Fahrzeug auf eine minderjahrige Person zugelassen werden, muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- ausländische Fahrzeugpapiere
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
- Certificate of Conformity (COC-Papier) bzw. Typgenehmigung der
  Europäischen Gemeinschaft (EG-Typgenehmigung)
- bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: gegebenenfalls ein Gutachten
  (Vollabnahme) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
  (s. rechtliche Grundlagen)
- bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre mit EG-Typgenehmigung: Nachweis
  über die Hauptuntersuchung,
- bei Fahrzeugen aus einem Staat der nicht der Europäischen Union
  (EU) angehört, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Eigentumsnachweis
- gegebenenfalls Vollmacht
-  Kontodaten (IBAN)
  oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
44,30 € und 115,00 €.
Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen.

Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.


 

Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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