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Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang (SprengG)

Zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderlader- und Böllerschießen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Diese gibt Auskunft über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers.



Voraussetzungen:
Über die Voraussetzungen im konkreten Fall informieren Sie gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 31 - Kreispolizeibehörde.

Unterlagen

Das Formular zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV finden Sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde.

Gebühren

Gebühren:  Die anfallenden Gebühren sind im Einzelfall zu erfragen

Letzte Aktualisierung: 26.01.2022

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