Beirat für die Belange
von Menschen mit Behinderungen
im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist entschlossen, die Belange von Menschen mit Handicap zu berücksichtigen: Hierzu fördert er unter anderem aktiv ihre Beteiligung an der Entwicklung eines barrierefreien Kreises. Der Kreistag hat vor diesem Hintergrund die Einrichtung eines Beirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Der Beirat hat folgende Aufgaben:
- Beratung des Kreistages, der Ausschüsse und der Verwaltung in Fragen, die die Situation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen im Rheinisch-Bergischen Kreis betreffen, einschließlich des Rechtes zur Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
- Information der Öffentlichkeit über Probleme von Menschen mit Handicap.
- Mitwirkung bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen berührt werden.
- Bündelung der Aktivitäten der Beiräte und Beauftragten aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und Fokussierung auf die Aufgabenstellungen auf Kreisebene durch Vernetzung und Koordination.
Der Kreisbehindertenbeirat besteht aus
- einer durch die jeweilige Kommune benannten Vertretungsperson,
- einer Vertretungsperson der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises und
- einer Vertretungsperson der freien Wohlfahrtspflege.