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Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter - Erlaubnisse

Sie wollen als Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler oder Wohnimmobilienverwalter tätig sein?


Wer gewerbsmäßig als Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden will, braucht eine Erlaubnis.

Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Formulare) müssen Sie in Ihrem Bürgerbüro das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Beide Auskünfte werden direkt an den Rheinisch-Bergischen Kreis gesandt. 
Wenn Sie die weiteren notwendigen Unterlagen eingeholt haben, können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren (Ansprechpartner unter Sie haben Fragen?). Oder Sie übersenden die Unterlagen per Post.

Die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen beantragen Sie bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln (siehe Zusätzliche Infos).

Ab dem 01.08.2018 ist die gewerbliche Wohnimmobilienverwaltung neu geregelt (siehe zusätztliche Infos)

Rechtliche Grundlagen

§ 34 c der Gewerbeordnung

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

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