Ordnung / Bußgeld
Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind bis auf wenige Ausnahmen die Städte und Gemeinden zuständig.
Aufgaben des Amtes Ordnung/Bußgeld sind neben der Fachaufsicht: Genehmigungen nach dem Feiertagsgesetz, Genehmigung kommunaler Friedhöfe sowie Gewerbeangelegenheiten (Gewerbeuntersagungsverfahren, Maklerwesen).
Desweiteren werden die Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung und die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wahrgenommen.
Auskunftstellen:
Bussgeldstelle
Allgemeine Gefahrenabwehr
Bekaempfung der Schwarzarbeit
Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)