Sonderabfälle dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahr nicht mit normalem Hausmüll beseitigt werden. Für die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle benötigt der Erzeuger eine sogenannte Abfallerzeugernummer.
Was ist eine Abfallerzeugernummer?
Die (Abfall-) Erzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die den Ort, an dem der Abfall entsteht (oder anfällt) kennzeichnet. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können. Dabei gilt es zu beachten, dass Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger sowohl der zuständigen Behörde als auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachweisen müssen.
Wer benötigt eine Abfallerzeugernummer?
Betriebe, Unternehmen und Bauherren, bei denen im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Erzeugernummer. Für Bauvorhaben im Kreisgebiet (z.B. Abbruch-, Gebäudesanierungsmaßnahmen) ist für jede Baustelle eine eigene Erzeugernummer durch den Bauherren zu beantragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Privatleute, die in Eigenregie handeln. Die Erteilung einer Erzeugernummer erfolgt grundsätzlich standortbezogen. Flächenbezogene Erzeugernummern sind die Ausnahmen und im konkreten Fall mit der Erzeugerbehörde abzustimmen.
Wie werden Abfallerzeugernummern vergeben?
Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme bzw. einer Entsorgung per E-Mail (umwelt@rbk-online.de) oder Fax (02202/13-102495) zu beantragen. Verwenden Sie hierzu bitte das unten aufgeführte Formblatt „Abfallerzeugernummer - Antrag". Sofern Sie nicht selbst der Antragsteller/Abfallerzeuger sind, ist dem Antrag eine Vollmacht beizufügen. Wenn sie nach einer einheitlichen Bevollmächtigung im Abfallrecht suchen, verwenden sie bitte das unter der Überschrift Formulare angebotene „Ergänzende Formblatt - EGF".
Wer vergibt eine Abfallerzeugernummer?
Die Abfallerzeugernummer wird für den Entstehungsort des Abfalls in der Regel hier vergeben. Möglicherweise liegt ihr Gewerbebetrieb in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. In diesem Fall erhalten sie ihre Erzeugernummer von dieser Behörde - siehe rechts unter der Überschrift Zusätzliche Informationen.