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Sprengstofferlaubnis für den nichtgewerblichen Bereich

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG ist zum Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich erforderlich, z.B. zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Munition oder Böllern.



Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Fachkundenachweis durch Teilnahme an einer Ausbildung und Prüfung bei einem staatl. anerkannten Lehrgangsträger
- Bedürfnisnachweis
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung

Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Formgebundener Antrag
- Fachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis (Waffenbesitzkarte; Jagdschein o.ä.)
- bei Verlängerung: Original des Erlaubnisheftes

Unterlagen

Das Formular zur Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG oder deren Verlängerung finden Sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde.

Gebühren

Gebühren:  Die anfallenden Gebühren sind im Einzelfall zu erfragen; sie richten sich nach beantragter Pulvermenge und Arbeitsaufwand.

Letzte Aktualisierung: 15.06.2021

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