Zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderlader- und Böllerschießen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Diese gibt Auskunft über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers.
Voraussetzungen:
Über die Voraussetzungen im konkreten Fall informieren Sie gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 31 - Kreispolizeibehörde.