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(c) Fotografie Joachim Rieger

Baulast und Baulastenverzeichnis

Eine Baulast ist die freiwillige Verpflichtungserklärung eines Grundstückseigentümers zu Gunsten eines anderen Baugrundstücks.


Baulasteintragung
Sie dient der Beseitigung öffentlich-rechtlicher Hindernisse, weil dadurch erst die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung geschaffen werden. Die Baulasterklärung ist schriftlich vor der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einer weiteren in § 85 Abs. 2 BauO NRW 2018 genannten Stelle abzugeben und von ihr öffentlich-rechtlich zu beurkunden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises führt das Baulastenverzeichnis für die Stadt Burscheid sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal.
Die anderen Kommunen finden Sie auf der Kommunenkarte unter "Verwandte Services".

Für die Eintragung einer Baulast werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
1. Baulastantrag
2. Ein amtlicher Lageplan in dreifacher Ausfertigung und aktuellem Datum.
Baulastauskunft
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, ist es in jedem Fall ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über eingetragene Baulasten zu erkundigen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, beraten Sie die MitarbeiterInnen gerne.

Gebühren

Die Eintragung/Löschung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis kostet zwischen 50 Euro und 250 Euro.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis für nicht belastete Grundstücke beträgt 30 Euro.
Bei belasteten Grundstücken beträgt die Gebühr zwischen 50 Euro und 150 Euro je Grundstück.

Rechtliche Grundlagen

§ 85 BauO NRW 2018

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025

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