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(c) Fotografie Joachim Rieger

Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge

Sie möchten eine Steuerbefreiung für Ihr Fahrzeug beantragen.


Für bestimmte Personen- und Fahrzeuggruppen ist eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung möglich.
Wegen der hiermit verbundenen Besonderheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt Münster (s. rechts "Verwandte Services").

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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