Beim Fund eines Schildes mit GL-Kennzeichen, bitte die Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (Telefonummer siehe rechts) oder die zuständige Polizeidienststelle informieren, bzw. das Schild dort abgeben.
Bei einem auswärtigen Kennzeichen informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle oder geben das Schild dort ab.