Die Errichtung bzw. Erweiterung eines Friedhofes ist genehmigungspflichtig. Antragsberechtigt sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Träger konfessioneller Friedhöfe.
Die Beantragung kann formlos erfolgen. Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden:
- Gutachten des Geologischen Landesamtes
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Belegungsplan
- Be- und Entwässerungsplan
- Kopie der Friedhofssatzung
Hinweis:
Die Genehmigung konfessioneller Friedhöfe wird weitergeleitet an die zuständige Bezirksregierung Köln.