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(c) Fotografie Joachim Rieger

Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

Förderung beantragen


Die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden nach dem Sozialgesetzbuch durch den Rheinisch-Bergischen Kreis gefördert.

Die zugehörigen Anträge finden Sie unter Formulare, unter Broschüren finden Sie weitere Informationen sowie Hinweise zur Beantragung der Investitionskostenförderung.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW)

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

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