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(c) Fotografie Joachim Rieger

Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)

Hier erhalten Sie Informationen zur Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.


Kraftfahrzeugsteuerpflichtige Fahrzeuge dürfen erst dann zugelassen/umgemeldet werden, wenn eine mit IBAN und BIC gefüllte Einzugsermächtigung für die KFZ - Steuer (SEPA - Lastschriftmandat) vorgelegt wird.

Die Festsetzung und Erhebung der KFZ - Steuer wird von den Hauptzollämtern übernommen.

Wenn sich die Person, die das Konto innehat und die Person, die das Fahrzeug hält, unterscheiden, müssen beide die Einzugsermächtigung unterschreiben.

Die Einzugsermächtigung ist immer nur für ein Fahrzeug gültig. 

Es gibt jedoch die Möglichkeit sich als Großkunde beim Hauptzollamt in Münster registrieren zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass dann keine Einzugsermächtigung mehr ausgefüllt werden muss. Eine Maßgabe, um als Großkunde zu gelten ist, dass mindestens 30 Fahrzeuge auf den Antragsteller zugelassen sind. Weitere Voraussetzungen erfragen Sie bitte beim Hauptzollamt in Münster.

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2023

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