Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und durch die Finanzämter verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.
Seit dem 13.02.2014 ist für das Land Nordrhein-Westfalen der Zoll zuständig.
Ihr Ansprechpartner für den Rheinisch-Bergischen Kreis ist das Hauptzollamt Münster mit dem Standort in Rheine.
Anschrift:
Hauptzollamt Münster
Zollamt Rheine
Neuenkirchener Str. 99
48431 Rheine
Tel.: 0251 /4814-3701
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