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(c) Fotografie Joachim Rieger

Kraftfahrzeugsteuer

Allgemeine Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer


Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und durch die Finanzämter verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

Seit dem 13.02.2014 ist für das Land Nordrhein-Westfalen der Zoll zuständig.

Ihr Ansprechpartner für den Rheinisch-Bergischen Kreis ist das Hauptzollamt Münster mit dem Standort in Rheine.

Anschrift:

Hauptzollamt Münster
KraftSt Zoll
Dienstort Rheine
Dutumer Straße 5
48431 Rheine

Tel.: 05971/9910-222
Fax: 05971/9910-100
E-mail: poststelle.kraftst-rheine(at)zoll.bund.de

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Letzte Aktualisierung: 16.05.2022

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