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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Online-Zulassung (i-Kfz)

Neben der persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises haben Sie nun auch die Möglichkeit, einige Dienstleistungen online zu erledigen (i-Kfz)


Folgende Anträge auf Zulassung/Änderung können gestellt werden:

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
  • Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
  • Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
  • Antrag auf Adressänderung (innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert)
  • Antrag auf Tageszulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit anschließender Außerbetriebsetzung am Tagesende)

Bei Wiederzulassungen und Umschreibungen wird zusätzlich noch danach unterschieden, ob sich Kennzeichen, Fahrzeughalter und/oder Zulassungsbezirk ändern.

  
    Um einen online Antrag stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Fahrzeug zugelassen ab 01.01.2015
  • NRW-Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zur Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger: 
    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
    Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat
  • Zur Identifizierung juristischer Personen: 
    Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Hinweise

  • ein Antrag auf Namensänderung ist nicht möglich
  • zulassungsfreie Fahrzeuge können nicht über das Portal zugelassen werden
  • Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können nicht über das Portal zugelassen werden
  • Damit ein Antrag gestellt werden kann, dürfen weder Steuer- noch Gebührenrückstände bestehen.
  • Die Online-Ausweisfunktion kann bei Ihrem Einwohnermeldeamt bzw. beim Ausländeramt aktiviert werden.
  • Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt übermittelt – auf Basis der aktuellen Standards und Technologien.

 Hier geht's zum Online-Service ...

Gebühren

Für die Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren im Online-Portal erhoben. 

Zahlungsart

WERO, Kreditkarte (Visa und Mastercard)
Wir benötigen Ihre Zustimmung.
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