Neben der persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises haben Sie nun auch die Möglichkeit, Dienstleistungen der Zulassungsbehörde von zu Hause aus über das Internet zu beantragen und abzuwickeln (i-Kfz).
Folgende Dienstleistungen können Sie im Online-Portal durchführen:
- Abmeldung
- Adressänderung innerhalb RBK
- Wiederzulassung auf denselben Halter innerhalb RBK
- Umschreibung mit/ohne Halterwechsel, auch mit/ohne Kennzeichen-Beibehalt
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Tageszulassung eines Fahrzeuges
Folgende Voraussetzungen müssen für die Online-Dienstleistung erfüllt sein:
- Fahrzeug zugelassen ab 01.01.2015
- NRW-Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Zur Identifizierung für
Bürgerinnen und Bürger:
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Hinweise
- Die Online-Ausweisfunktion kann bei Ihrem Einwohnermeldeamt bzw. beim Ausländeramt aktiviert werden.
- Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt übermittelt – auf Basis der aktuellen Standards und Technologien.
Hier geht's zum Online-PortalGebühren
Für die Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren im Online-Portal erhoben.