Zu den Unterstützungen im Alltag zählen Entlastungsangebote (hauswirtschaftliche Unterstützung und Alltagsbegleitung) und Angebote zur Entlastung von Pflegenden (Pflegebegleitung). Außerdem gehören auch Betreuungsangebote (einzeln oder in Gruppen) dazu.
Auf seiner Homepage bietet Ihnen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zahlreiche Informationen zu diesem Thema an (Link unter Zusätzliche Infos).
Hier können Sie sich auch für das Antragsverfahren registrieren und einen Neuantrag stellen, den Sie bitte elektronisch ausfüllen und im Anschluss ausgedruckt und unterschrieben an den
Rheinisch-Bergischen Kreis
Amt für Soziales und Inklusion
Heimaufsicht/AnFöVo
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
senden.
Antworten zur den wichtigsten Fragen finden Sie in der Broschüre "Unterstützung im Alltag - FAQ"
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Januar 2017 gilt die neue „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO), aktuelle Fassung vom 23.01.2019.