Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Bewachungsgewerbe-Erlaubnis

Sie wollen das Bewachungsgewerbe ausüben?


Wer gewerbsmäßig als Bewacher tätig werden will, braucht eine Erlaubnis. Seit dem 01.08.2017 sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig für die Bearbeitung der Anträge und Erteilung von Erlaubnissen.

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Formulare) ein. Wir werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme des Landeskriminalamtes bzw. des Verfassungsschutz einholen.

Sie können einen Gesprächstermin vereinbaren (Ansprechpartner unter Sie haben Fragen?) und bringen die notwendigen Unterlagen (siehe Formulare Erlaubnisantrag) mit.

Gebühren

Gebührenpflichtig

Rechtliche Grundlagen

§ 34 a Gewerbeordnung, Bewacherverordnung

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 3. Etage
Am Rübezahlwald
Frau  Dudek

Mehr Infos

Verwandte Services

Öffentliche Dienste:

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.