Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Immissionsschutz - Anzeige einer Feuerungsanlage

Anzeige einer Mittleren Feuerungsanlage (MFA), 44. BImSchV


Besitzt eine Feuerungsanlage eine Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW und 50 MW, unabhängig vom eingesetzten Brennstoff, so ist diese bei der zuständigen Behörde zu registrieren (siehe auch weiter unten unter Rechtliche Grundlagen).


Folgendes ist dabei zu beachten:

Soll eine Anlage zukünftig betrieben werden, so ist diese vor Inbetriebnahme der Behörde anzuzeigen.
Unter Formulare finden Sie das  Anzeigeformular, welches ausgefüllt an umwelt@rbk-online.de geschickt werden kann.

Hinweis:
Die Registrierung einer unter die 44. BImSchV fallenden Anlage ist verpflichtend. Eine Zuwiederhandlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 6 der 44. BImSchV

 

Dienststellen

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Engelbrecht

Mehr Infos

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Müller

Mehr Infos

Zusätzliche Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.