Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Grundwasserabsenkung

Absenkung des Grundwassers während eines Bauvorhabens.


Bei der Errichtung von Gebäuden in Gebieten mit hohem Grundwasserstand kann es erforderlich werden, die Baugrube durch Absenkung des Grundwassers für die Zeit des Bauvorhabens trocken zu legen. 
Grundsätzlich ist für die Grundwasserabsenkung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die für das Erlaubnisverfahren üblicherweise benötigten Unterlagen sind unter der Rubrik Broschüren unter Grundwasserabsenkung-Informationen zusammengefasst.
Falls das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden soll, ist zusätzlich die Zustimmung des Kanalnetzbetreibers (Stadt/Gemeinde) erforderlich.
Wenn hingegen das abgeleitete Grundwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, wird die Einleitung zusammen mit der Grundwasserentnahme in einem Verfahren behandelt.
Sofern die Grundwasserabsenkung nur in geringem Maß und nur für einen kurzen Zeitraum erforderlich ist, kann in Abstimmung mit der Unteren Umweltschutzbehörde auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden.
Dauerhafte Grundwasserabsenkungen oder Dränagen werden grundsätzlich nicht zugelassen.

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Entnahmemenge. Die Mindestgebühr beträgt 200,- Euro.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Frau  Dipl.-Geologin  Schmidt

Mehr Infos

Verwandte Services

Öffentliche Dienste:

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.