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(c) Fotografie Joachim Rieger

Bodenschutz und Landwirtschaft

Die untere Bodenschutzbehörde hat die Aufgabe, die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Dazu müssen schädliche Bodenveränderungen und altlastverdächtige Flächen ermittelt, bewertet und falls erforderlich saniert werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen soweit wie möglich unterbleiben.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben überwacht die untere Bodenschutzbehörde die Einhaltung der wasser- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften.

Ansprechpartner:

Herr  M.Sc.  Schenk
Tel.: 0 22 02 13 2243 
Fax: 0 22 02 13 27 21
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