Bodenschutz und Landwirtschaft
Die untere Bodenschutzbehörde hat die Aufgabe, die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Dazu müssen schädliche Bodenveränderungen und altlastverdächtige Flächen ermittelt, bewertet und falls erforderlich saniert werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen soweit wie möglich unterbleiben.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben überwacht die untere Bodenschutzbehörde die Einhaltung der wasser- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften.
Ansprechpartner:
Herr
M.Sc.
Schenk
Tel.: 0 22 02 13 2243
Fax: 0 22 02 13 27 21
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