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(c) Fotografie Joachim Rieger

Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe - Ersatzbaustoffverordnung

Die Verwertung von mineralischen Abfällen ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen. Durch Bautätigkeit und bei industriellen Prozessen entstehen große Mengen mineralischer Abfälle. Hierzu zählen Bodenaushub, Materialien aus dem Abbruch von Bauwerken, Straßenaufbruch, Aschen aus Verbrennungsprozessen, Schlacken und Sand aus der Stahlerzeugung bzw. aus der Metallverarbeitung, und vieles mehr.


Insbesondere in der Bauwirtschaft werden erhebliche Mengen mineralischer Stoffe benötigt. Hierbei sollen sogenannte Ersatzbaustoffe zukünftig vermehrt zum Einsatz kommen, um Primärbaustoffe zu schonen.

Mit Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ergeben sich folgende, wesentliche Anforderungen und Änderungen:
  • Die bisherigen Empfehlungen des NRW Erlasses für Recyclingmaterialien und der LAGA M20 für den Einsatz von mineralischen Stoffen gelten nicht mehr. Die Zuordnung der Ersatzbaustoffe in Materialklassen erfolgt nach den Vorgaben der EBV.
  • Nicht aufbereitetes Bodenmaterial oder Baggergut, das in ein technisches Bauwerk eingebaut werden soll, ist nach dem Aushub oder Abschieben oder vom Betreiber eines Zwischenlagers auf eine EBV Materialklasse analytisch zu untersuchen.  
  • Betreiber von Aufbereitungsanlagen haben eine Güteüberwachung durchzuführen.
  • Betreiber von mobilen Aufbereitungsanlagen (u.a. Brecheranlagen) haben der zuständigen Behörde bei jeder neuen Baumaßnahme den Betreiber, den Einsatzort und einen Eignungsnachweis der hergestellten Ersatzbaustoffe zu übermitteln.
  • Die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken sind abhängig von Wasserschutzbereichen, Grundwasserdeckschichten, dem höchsten gemessenen Grundwasserstand und von der Einbauweise.
  • Die bisher geltende generelle Erlaubnispflicht entfällt unter umfassenden Voraussetzungen. Dabei sind alle Voraussetzungen durch die Vorhabenträger zu prüfen. Sie finden eine Tabelle zu den Voraussetzungen unter "Broschüren".

Ihre Fragen beantworten gerne nachfolgende Personen: Frau Hüsecken und Frau Hetzenegger-Schneider geben Auskunft zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Herr Warda hilft Ihnen weiter bei Fragen zu Aufbereitungsanlagen und zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe.

Rechtliche Grundlagen

Ersatzbaustoffverordnung vom 16.07.2021, in Kraft getreten am 01.08.2023

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Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Frau  Hetzenegger-Schneider

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Frau  Hüsecken

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Herr  Warda

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Letzte Aktualisierung: 31.03.2025

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