Sie möchten Ihr grundsätzlich zulassungsfreies Kleinkraftrad persönlich oder durch eine beauftragte Person zulassen.
Unterlagen
- Personalausweis (im Original) oder Reisepass (im Original, nur in Verbindung mit Meldebescheinigung gültig)
- bei Firmen/Selbstständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung
- elektronischer
Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC-Papier) oder Allgemeine Betriebserlaubnis im Original oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für eine Einzelbetriebserlaubnis
- gegebenenfalls eine Vollmacht
Hinweis: - vor freiwilliger Zulassung ist das Kleinkraftrad vorzuführen
- das Fahrzeug benötigt eine Kennzeichenbeleuchtung und eine Kennzeichenhalterung
- es darf kein gültiges Versicherungskennzeichen für das Fahrzeug bestehen
Gebühren
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.
Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
41,90 € und 70,30 €.
Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen.
Sie können bar oder mit EC-, Visa- oder Mastercard bezahlen.
Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.