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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern

Sie möchten Ihr grundsätzlich zulassungsfreies Kleinkraftrad persönlich oder durch eine beauftragte Person zulassen.


Dies können Sie beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach oder in einem der Servicebüros (siehe rechte Spalte) erledigen.

Soll das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden, muss diese im Besitz der für dieses Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Dies gilt nicht für minderjährige Schwerbehinderte.

Wichtig: Elektro-Kleinstfahrzeuge ("E-Scooter") dürfen nicht freiwillig zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug nicht angemeldet werden kann, wenn Unterlagen fehlen.

Unterlagen

- Personalausweis (im Original) oder Reisepass (im Original, nur in Verbindung mit Meldebescheinigung gültig)
- bei Firmen/Selbstständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbeanmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC-Papier) oder Allgemeine Betriebserlaubnis im Original oder Gutachten  eines amtlich anerkannten Sachverständigen für eine Einzelbetriebserlaubnis
- gegebenenfalls eine Vollmacht

 Hinweis:
- vor freiwilliger Zulassung ist das Kleinkraftrad vorzuführen
- das Fahrzeug benötigt eine Kennzeichenbeleuchtung und eine Kennzeichenhalterung
- es darf kein gültiges Versicherungskennzeichen für das Fahrzeug bestehen

Gebühren

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind und hier nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann.

Die Gebühren für diese Dienstleistung betragen in der Regel zwischen
41,90 € und 70,30 €.
Sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich kann sich die Gebühr um mehrere hundert Euro erhöhen.

Sie können bar oder mit EC-, Visa- oder Mastercard bezahlen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder können Sie vor Ort bei privaten Schilderfirmen erwerben.

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Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block D, Erdgeschoss
Am Rübezahlwald  7
Auskunft Zulassungsbehörde

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Servicebüro Burscheid
Höhestraße  7
Auskunft

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Servicebüro Leichlingen
Am Büscherhof  1
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Servicebüro Overath - Bürgerhauspassage
Hauptstraße  30
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Servicebüro Rösrath
Hauptstraße  229
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Nebenstelle Wermelskirchen
Rote-Kreuz-Str.  30
Terminvereinbarung

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Letzte Aktualisierung: 23.07.2026

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