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(c) Fotografie Joachim Rieger

Die Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises

Die Betreuungsbehörde informiert und berät Sie gemeinsam mit den im Rheinisch-Bergischen Kreis tätigen Betreuungsvereinen über alle Themen rund um das Betreuungsrecht und zu Vorsorgemöglichkeiten. Gesetzliche Grundlage unserer Aufgaben ist das Betreuungsorganisationsgesetz.


Jeder kann vorsorgen

Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass ein rechtlicher Vertreter/ eine rechtliche Vertreterin diese Aufgabe übernimmt.

In solchen Fällen ist nicht automatisch geregelt, dass Angehörige die rechtliche Vertretung übernehmen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich, die sogenannte Vorsorgevollmacht. Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie unter Broschüren.

Und wenn ich nicht vorgesorgt habe?

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann alternativ ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer oder rechtliche Betreuerin mit den entsprechenden Aufgabenbereichen betraut werden. Oftmals übernehmen diese Aufgabe auch Angehörige in Form einer ehrenamtlichen Betreuung. Sind keine Angehörigen vorhanden oder möchten sie diese Aufgabe nicht übernehmen, werden berufliche Betreuer oder Betreuerinnen eingesetzt.

Unsere Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuungsgerichte dabei festzustellen, ob und in welchem Umfang bei einem Menschen ein Betreuungsbedarf vorhanden ist, ob möglicherweise vorrangige Hilfen ausreichend sind und wer gegebenenfalls die Betreuung führen kann.

Die Betreuungsvereine bieten regelmäßige örtliche Beratungsangebote zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge an. Das Beratungsangebot ist kostenfrei. Es wird um Terminabsprache gebeten. Termine und Adressen der Betreuungsvereine und zu den Beratungsangeboten finden Sie unter Broschüren.

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Den betreffenden Link finden Sie unter Zusätzliche Infos

Die Stadt Bergisch Gladbach hat als große kreisangehörige Kommune eine eigene Betreuungsbehörde. Der Link dorthin ist ebenfalls unter Zusätzliche Infos eingestellt.

Übrigens:  Der Rheinisch Bergische Kreis sucht dringend sowohl ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer. Erfahren Sie hierzu näheres unter Broschüren.

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Albrecht
Raum 310

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Christ
Raum 309

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Geggel
Raum 310

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Herr  Sarnowski
Raum 310

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Steinbach-Kierdorf
Raum 310

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Pütz
Raum 310

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Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 3. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Rosenkranz
Raum 310

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Letzte Aktualisierung: 26.03.2025

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