Die Liegenschaftskarte und die Katasterbuchdaten sind laufend aktuell zu halten.
Bei der Katasterfortführung werden die Ergebnisse der Teilungsvermessung, der Grenzvermessung, der Gebäudeeinmessung, der Vereinigung von Grundstücken oder der Fortführungen von Amts wegen (vAw) z.B. das Entfernen von Flurstücksüberhaken (weitere Infos hierzu siehe unter Broschüren), in den amtlichen Liegenschaftsnachweis eingearbeitet. Die Darstellung in der Liegenschaftskarte sowie die Beschreibungen im Katasterbuchwerk werden aktualisiert. Die Eigentümer oder die Antragsteller bekommen eine Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.