Das amtliche Katasterbuchwerk ist der Teil des Liegenschaftskatasters in dem die Flurstücke beschrieben werden.
Im Katasterbuchwerk werden für alle Flurstücke im Rheinisch-Bergischen Kreis z. B. die jeweilige Flurstücksfläche, die Nutzungsart, die Lagebezeichnungen und eventuell vorhandene Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nachgewiesen. Die Eigentümer von Grundstücken, die Wohnungseigentümer und die Erbbauberechtigten werden in Übereinstimmung mit den Angaben der Grundbuchämter nachrichtlich geführt.
Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet für den gesetzlich legitimierten Nutzerkreis, nach Registrierung, einen Online-Zugriff auf Personen- und Bestandsdaten an.