Wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben oder eine Heimaufnahme bevorsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (insbesondere Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches) oder Pflegewohngeld (nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW) beantragen. Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den notwendigen Unterlagen.
Telefonsprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten: Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser zentrales Postfach:
heimpflege@rbk-online.de
Ein persönliches Beratungsgespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Zuständigkeiten: Ihre Ansprechpartner:innen richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.