Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Sozialhilfe und Pflegewohngeld bei Heimunterbringung

Wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben oder eine Heimaufnahme bevorsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (insbesondere Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches) oder Pflegewohngeld (nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW) beantragen. Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den notwendigen Unterlagen.


Telefonsprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten: Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser zentrales Postfach: heimpflege@rbk-online.de

Ein persönliches Beratungsgespräch ist nach Terminvereinbarung möglich. 

Zuständigkeiten: Ihre Ansprechpartner:innen richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach - Block A
Am Rübezahlwald  7
Amt für Soziales und Inklusion

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 21.10.2025

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.