Wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben oder eine Heimaufnahme bevorsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragen.
Die gesetzlichen Vorgaben finden Sie unter
Rechtliche Grundlagen. Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den notwendigen Unterlagen.
Telefonsprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten: Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser zentrales Postfach:
heimpflege@rbk-online.de
Ein persönliches Beratungsgespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie unter
Broschüren.