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(c) Fotografie Joachim Rieger

Sozialhilfe und Pflegewohngeld bei Heimunterbringung - Heimpflege

Wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben oder eine Heimaufnahme (Heimpflege) bevorsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragen.


Die gesetzlichen Vorgaben finden Sie unter Rechtliche Grundlagen. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den notwendigen Unterlagen.

Telefonsprechzeiten: Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten: Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser zentrales Postfach: heimpflege@rbk-online.de

Ein persönliches Beratungsgespräch ist nach Terminvereinbarung möglich. 

Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie unter Broschüren

Rechtliche Grundlagen

Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - Sozialhilfe)
Alten- und Pflegesetz Nordrhein-Westfalen

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach - Block A
Am Rübezahlwald  7
Amt für Soziales und Inklusion

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Letzte Aktualisierung: 28.11.2025

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