Wenn Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben oder eine Heimaufnahme bevorsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten zur Heimpflege - Sozialhilfe oder Pflegewohngeld - beantragen.
Die gesetzlichen Vorgaben finden Sie unter
Rechtliche Grundlagen. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den notwendigen Unterlagen.
Telefonsprechzeiten: Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten: Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser zentrales Postfach:
heimpflege@rbk-online.de
Ein persönliches Beratungsgespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie unter
Broschüren.