Sie können Ihr Fahrzeug persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, nur in Verbindung mit Meldebescheinigung gültig)
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug beziehungsweise Gewerbe-
anmeldung
- elektronischer
Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity (COC-Papier) beziehungsweise Typgenehmigung
der Europäischen Gemeinschaft (EG-Typgenehmigung)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- Kontodaten (IBAN)
oder im Falle der Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Sie haben Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft?
Dann ist die Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung im Original notwendig.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, muss dies der Fahrzeughändler bestätigen. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Bei einem Fahrzeug das nicht aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, muss Einfuhrzoll gezahlt werden. Hierüber erhalten Sie beim Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier zusätzlich vorlegen müssen.