Bauanträge können und müssen nun digital über das Bauportal.NRW gestellt werden.
Seit dem 01.09.2026 ist der Rheinisch-Bergische Kreis an das Bauportal.NRW angeschlossen.
Somit können Bauanträge digital von der Unteren Bauaufsichtsbehörde angenommen werden.
Durch die Änderung der Landesbauordnung zum 01.09.2026 besteht nunmehr damit auch die Verpflichtung für Antragstellerinnen und Antragsteller, Bauanträge nur noch über das
Bauportal.NRW einzureichen.
Aus technischen Gründen ist ein digitales Abstempeln der Pläne im Rahmen der Genehmigung (noch) nicht möglich. Daher werden bei der
Stellung eines digitalen Bauantrags, nach Prüfung der Bauvorlagen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit, in der Übergangszeit neben dem digitalen Bauantrag auch noch die Vorlage der Antragsunterlagen in Papierform (3-fach) gefordert.
Weiterhin steht auch noch die Anbindung und Nutzung der Kommunikationsplattform im Bauportal aus, über die eine papierlose und sichere Kommunikation mit den Antragstellenden möglich ist. Eine Anbindung soll in Kürze erfolgen.
Die Bestrebung ist, zeitnah alle technischen Voraussetzungen zu schaffen, um eine papierlose Antragsbearbeitung zu ermöglichen.
Neben Bauanträgen können über das Bauportal nun auch weitere Anträge gestellt werden, wie z.B.
- Bauvoranfragen (diese sind im Bauportal bei den vereinfachten bzw. normalen Genehmigungsverfahren zu finden)
- Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung
- Antrag auf Erlaubnis zur Sondengängerei
- Antrag für eine denkmalrechtliche Grabungserlaubnis
- Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen
- Antrag auf Genehmigung von Werbeanlagen