Parksondererlaubnis für den Regierungsbezirk Köln oder für gesamt Nordrhein-Westfalen
Handwerker, die Ihren Hauptsitz in Burscheid, Kürten oder Odenthal haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderregelung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln oder für gesamt Nordrhein-Westfalen erhalten.
Handwerker mit einem Hauptsitz in den Städten Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen müssen sich an diese Stadtverwaltungen wenden. Siehe rechte Seite unter "Verwandte Services".
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre.
Unterlagen
- ein ausgefüllter Antrag (siehe unter Formulare),
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung,
- eine Kopie der Handwerkskarte und
- Kopien der Kfz-Scheine (für die Fahrzeuge, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt
wird).