Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Fahrweg für die Beförderung gefährlicher Güter festlegen

Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gelten besondere Vorschriften. Zum Beispiel muss der festgelegte Fahrweg genau eingehalten werden.


Der Fahrweg für gefährliche Güter außerhalb der Autobahn wird durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
Für einen Teil der Gefahrgüter sind zu diesem Zweck Einzelanträge (siehe unter Formulare) zu stellen.
Für andere, genau bestimmte Gefahrgüter hat der Rheinisch-Bergische Kreis in einer Allgemeinverfügung (siehe unter Broschüren) bereits Fahrwege festgelegt.

Gebühren

Gebühren:
Die Allgemeinverfügung kann kostenfrei abgerufen werden. Die Gebühr für die Einzelfahrwegbestimmungen (nach der Strecke und der beantragten Dauer differenziert) beträgt zwischen 30,00 Euro und 75,00 Euro.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block B, 3. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Höfer

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 04.09.2023

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.