Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind in der Regel gebührenpflichtig. Es gilt die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in NRW (VermWertKostO NRW) mit der dazugehörigen Anlage Kostentarif (VermWertKostT).
Siehe auch rechts unter Verwandte Services.