Der Kreishaushalt - die Finanzen
des Rheinisch-Bergischen Kreises
In der 3. Kreistagssitzung des Jahres - meist findet diese im September statt - bringen Landrat und Kämmerer gemeinsam den Haushaltsentwurf für das folgende Jahr ein.
Danach haben die Fraktionen Zeit, diesen zu beurteilen und Änderungsvorschläge einzureichen. In der Dezember-Sitzung wird der Etat anschließend vom Kreistag verabschiedet. Haben Sie Fragen zum Haushalt des Kreises? Hier finden Sie unser Amt für Finanzen, Beteiligungen, Wohnungsbauförderung im Behördenlotsen.
Kreisetat des Jahres 2025/2026 zum Download
Ergebnisplan (Angaben in Mio. €) |
2025 |
2026 |
Gesamtbetrag der Erträge |
484,0
|
496,5 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
513,4 |
497,7 |
Jahresergebnis |
29,4 |
1,3 |
Finanzplan (Angaben in Mio. €) |
2025 |
2026 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
8,0
|
5,1 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
27,1 |
30,4 |
Der Kreisumlagesatz 2024 von 35,50 % soll im Haushaltsjahr 2025 beibehalten werden. In 2026 wird ein Kreisumlagesatz von 37,30 % erhoben.
Der Jugendhilfeumlagesatz für die drei Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Burscheid, Kürten, Odenthal) wird 2025 33,14 % betragen. In 2026 wird ein Jugendhilfesatz von 32,98 % erhoben.
Der Umlagesatz der Landschaftsumlage des Haushaltsjahres 2025 steigt von 15,45 % auf 16,20 %. Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein Umlagesatz von 16,40 % vorgesehen.
Einbringung des Etats
Der aktuelle Etat wurde am 12. Dezember 2024 eingebracht.
Rede des Landrats Stephan Santelmann zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025
Rede des Kämmerers Klaus Eckl zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026
Verabschiedung des Etats im Kreistag
Sitzung des Kreistages am 20. März 2025
Haushaltsrede CDU
Haushaltsrede SPD
Haushaltsrede Bündnis 90/ Die Grünen
Haushaltsrede FDP
Haushaltsrede Die Linke
Haushaltsrede Freie Wähler
Haushaltsrede AfD