Der Bevölkerungsschutz setzt sich aus den Teilbereichen Zivil- und Katastrophenschutz zusammen. Zum Zivilschutz zählen unter anderem Maßnahmen, die im Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung ergriffen werden.
Die Planungshoheit liegt hier beim Bund. Der Katastrophenschutz ist originäre Aufgabe der Bundesländer, die als oberste Katastrophenschutzbehörden auftreten. Die Kreise und kreisfreien Städte sind als untere Katastrophenschutzbehörde für den Katastrophenschutz zuständig.
Hierzu gehören unter anderem folgende Themen:
- Erstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen
- Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutzbedarfsplanung
- Beschaffung und Unterhaltung von Einsatzfahrzeugen
- Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der zivilen Verteidigung und des Zivilschutzes
- Aufstellung und Ausbildung von Einheiten des Katastrophenschutzes, sowie die
- Aufsicht über die Hilfsorganisationen und Einheiten im Katastrophenschutz
- Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger