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Investitionskostenförderung für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Förderung beantragen


Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für seine Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW und der dazugehörigen Ausführungsverordnung bei Tages- und Kurzzeitpflege die in den Heimkosten enthaltenen Investitionskosten. Anspruchsberechtigt ist das Pflegeheim.

Die zugehörigen Anträge finden Sie unter Formulare, unter Broschüren finden Sie weitere Informationen sowie Hinweise zur Beantragung der Investitionskostenförderung.

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024

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