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Immissionsschutz - Medienübergreifende Umweltinspektionen

Die untere Immissionsschutzbehörde führt medienübergreifende Umweltinspektionen auf Grundlage der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) durch.


Warum werden medienübergreifende Umweltinspektionen durchgeführt?
Der Rheinisch-Bergische Kreis überwacht auf Grundlage der unten dargelegten Regelungen regelmäßig Gewerbebetriebe im gesamten Kreisgebiet, bei denen ein erhöhtes umweltbezogenes Risikopotential (z.B. wegen der Lagerung wassergefährdender oder gefährlicher Stoffe, wegen erhöhter Lärmentwicklung, u.ä.) vorliegt oder wahrscheinlich ist. Die Inspektionen können auch unangemeldet vorgenommen werden. Sie dienen der Prävention von Umweltschäden und der Beseitigung von Mängeln, die solche nach sich ziehen könnten.


Wie läuft eine medienübergreifende Umweltinspektion ab?
Die Inspektion besteht aus einer Vorbereitung (Termin Vereinbarung, Sichtung der Unterlagen etc.), einem vor-Ort-Termin mit Begehung des gesamten Betriebes und einer entsprechenden Nachbereitung. Nach einer durchgeführten Überwachung kommt es zu einer Risikoeinschätzung des jeweiligen Betriebes und einer damit verbundenen Einstufung in einen Überwachungsturnus. Das heißt vom Zeitpunkt der ersten Inspektion wird der entsprechende Betrieb in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 3 Jahre, 5 Jahre, 7 Jahre) von der Unteren Umweltschutzbehörde inspiziert. Die Inspektion ist nicht als zeitlich begrenzte Aktion, sondern als dauerhafte wiederkehrende, systematische Regelüberwachung angelegt und folglich eine ständige Aufgabe der Umweltbehörden.

Die Durchführung einer medienübergreifenden Umweltinspektion ist gebührenpflichtig.

Information der Öffentlichkeit
Die Ergebnisse von Regelüberwachungen sind in einem Inspektionsbericht zu dokumentieren und nach Übermittlung an den Betreiber der jeweiligen Anlage auch im Internet zu veröffentlichen.
Die Berichte für die Anlagen in der Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde, mit einem hohen umweltbezogenen Risikopotential, sind unter "Zusätzliche Infos" zu finden.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer der Inspektion inkl. Vor- und Nachbereitung.

Rechtliche Grundlagen

- Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU, englisch Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt)
- § 52 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
- Erlass des MULNV NRW Risikobasierte Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen
- § 10 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 04.12.2024

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