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Einleitung zu JGS-Anlagen

Festmist, Jauche, Gülle und Silagesickersaft sind den wassergefährdenden Stoffen zuzurechnen, die geeignet sind, Gewässer oder deren Eigenschaften nachhaltig zu schädigen; Aus diesem Grund werden an die Standortwahl und die Errichtung, an den Betrieb und die Stilllegung von Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) hohe Anforderungen gestellt, um einen bestmöglichen Schutz von Gewässern vor einer Verunreinigung mit diesen Stoffen sicherzustellen.


In den rechts verlinkten Dienstleistungsseiten unter Verwandte Services finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an Bauausführung und Lagerkapazität, Betreiberpflichten und Anforderungen in Gebieten um Quellen, Gewässer und Wasserschutzgebieten.

Letzte Aktualisierung: 17.05.2022

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