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Krisenstab

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist dafür verantwortlich, im Falle von so genannten Großeinsatzlagen oder Katastrophen die Abwehrmaßnahmen zu leiten. Großeinsatzlagen sind Ereignisse, die Leben oder Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren oder auch Sachwerte gefährden. Eine Katastrophe ist ein noch größeres Schadensereignis als eine Großeinsatzlage. Dabei können Leben, Gesundheit oder in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder stark beeinträchtigt sein, dass von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen ist.

Solche Ereignisse können zum Beispiel Pandemien, Unwetterlagen, Tierseuchen oder auch Flächen-/ Großbrände mit giftiger Rauchentwicklung sein.
Im Falle von Großeinsatzlagen oder Katastrophen ist mit einem erheblichen Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf zu rechnen.
Um diesem Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf begegnen zu können, richtet der Kreis einen Krisenstab und eine Einsatzleitung Feuerwehr ein.

Dem Krisenstab obliegt die Führung, Koordinierung und Entscheidung aller verwaltungsbezogener und organisatorischer Maßnahmen.
Die Einsatzleitung Feuerwehr hat die Aufgabe, alle operativ-taktischen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden durch Führung und Einsatz der Einsatzkräfte zu veranlassen.

Weitere Informationen zu der Rolle, den Aufgaben und der Organisationsform des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen Kreises finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen. Ebenso sind die rechtlichen Grundlagen dargestellt.“

Ansprechpartner:

Stabsstelle Krisenmanagement
E-Mail-Anfrage


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