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Bevölkerungsschutz im Rheinisch-Bergischen Kreis

©fbluedesign /AdobeStock

Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz, sowie des Bundes im Zivilschutz. Die dahinterstehenden Maßnahmen der Gefahrenabwehr dienen dem Schutz der Bevölkerung in Krisen bzw. im Katastrophenfall.
Die Planungshoheit für den Zivilschutz liegt beim Bund. Der Katastrophenschutz obliegt den Bundesländern, sie stellen die sogenannten obersten Katastrophenschutzbehörden. Den Kreisen und kreisfreien Städten obliegen als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden sowohl im Zivilschutz, als auch im Katastrophenschutz vielfältige Planungs- und Verwaltungsaufgaben. Das bedeutet unter anderem, dass der Rheinisch-Bergische Kreis im Falle von so genannten Großeinsatzlagen oder Katastrophen dafür verantwortlich ist, die Abwehrmaßnahmen zu leiten und zu koordinieren.

Zu diesem Zweck richtet der Kreis im Rahmen des Krisenmanagements einen Krisenstab, sowie eine Einsatzleitung unter der Gesamtverantwortung des Landrates ein.

Aktuell: Energieversorgung

Der Rheinisch-Bergische Kreis informiert Bürgerinnen und Bürger in einer Broschüre über Möglichkeiten zum Energiesparen. Hier geht's zum Download.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erklärt auf seiner Webseite gut verständlich alles Wichtige zum Thema Energieversorgung, weiterhin sind dort wertvolle Hinweise zur Vorsorge enthalten. Zudem sind Links des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), sowie der Verbraucherzentralen aufgeführt. Weiterhin finden sich dort wertvolle Informationen und Verhaltenstipps.

Auch die Bundesnetzagentur informiert zur Gasversorgung in Deutschland, alle Infos gibt es hier.

Warnung und Information der Bevölkerung

„Unabhängig von der Art des Schadensereignisses ist eine rechtzeitige Information und Warnung der Bevölkerung als Grundlage für eine erfolgreiche Schadensbewältigung im Ereignisfall unerlässlich.“1

Großeinsatzlagen und Katastrophen können ausgelöst werden durch Naturereignisse, technische Ursachen oder beispielsweise durch Terroranschläge.
Hier finden Sie weitere Informationen für den Themenbereich „Warnung“.

1Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz (Warnerlass); Runderlass des Ministeriums des Innern -35-52.08.09-, 26.Mai 2020

Krisenereignisse – Informationen und Hilfsangebote im Ernstfall

Grundsätzlich können Hilfeersuchen unter den Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) gemeldet werden. Diese dürfen jedoch auf keinen Fall für allgemeine Nachfragen zur Lage oder als Informationsplattform zweckentfremdet werden, damit die Notrufleitungen für Notfälle verfügbar sind!
Stehen das Telefon oder die o. g. Medien (s. „wie wird gewarnt?“) beispielsweise aufgrund eines Stromausfalls nicht zur Verfügung, richten alle Kommunen sogenannte Notfall-Informationspunkte (NIP) an zentralen Punkten vor Ort ein. Diese sind durch eine markante Beschilderung gut erkennbar. Damit die Bevölkerung bereits vor dem Ereignisfall mit den Notfall-Informationspunkten vertraut ist und weiß, wo sich diese befinden, wird eine gut sichtbare Beschilderung im Vorfeld im Alltag eingerichtet. In Kürze finden Sie hier auch eine Karte aller vorgeplanten Notfall-Informationspunkte, damit Sie den von Ihnen nächstgelegenen NIP kennen.

Hier geht's zur Karte mit allen vorgeplanten Notfall-Informationspunkten im Rheinisch-Bergischen Kreis (Stand: 27.04.23).

Liste der Notfall-Informationspunkte (Stand 18.4.2023)

Flyer der Stadt Burscheid zu örtlichen NIP

Webseite der Gemeinde Odenthal zu örtlichen NIP

Flyer der Stadt Overath zu örtlichen NIP

Webseite der Stadt Leichlingen zu örtlichen NIP

Flyer der Stadt Rösrath zu örtlichen NIP

Flyer der Stadt Wermelskirchen zu örtlichen NIP

Hilfe zur Selbsthilfe: Persönliche Vorsorge

Informationen und Warnmeldungen sind lebenswichtig. Wählen Sie nicht den Notruf, um Informationen zur Lage zu erhalten. Die Notrufnummern 112 (Feuerwehr) bzw. 110 (Polizei) sind nur für akute Gefahrensituationen und lebensbedrohliche Ereignisse vorgesehen! Fernseher und Internet funktionieren aber nur mit Strom, der ausfallen kann. So bleibt das Radio als Hauptwarnmittel. Haben Sie deshalb immer ein batteriebetriebenes Rundfunkgerät und Reservebatterien oder ein Kurbelradio im Haus. Auch ein Solarradio oder Autoradio kann benutzt werden. 

Tipps zur persönlichen Vorsorge:

Notfallwarnungen - wie bleibt man erreichbar?

Bundesweiter Warntag

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen -Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Persönliche Checkliste Notfallvorsorge

Notfallvorsorge: Sinnvolle Vorräte, Ausstattung und mehr