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Bevölkerungsschutz im Rheinisch-Bergischen Kreis

©fbluedesign /AdobeStock

Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie solche, die dem Schutz der Bevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen (Zivil- und Katastrophenschutz). Die Planungshoheit für den Zivilschutz liegt beim Bund.
Der Katastrophenschutz obliegt den Bundesländern, sie stellen die sogenannten obersten Katastrophenschutzbehörden. Vor Ort sind die Kreise und kreisfreien Städte, die sogenannten unteren Katastrophenschutzbehörden, Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen obliegen sowohl im Zivil- wie auch im Katastrophenschutz vielfältige Planungs- und Verwaltungsaufgaben. Das bedeutet, dass der Rheinisch-Bergische Kreis im Falle von so genannten Großeinsatzlagen oder von Katastrophen dafür verantwortlich ist, die Abwehrmaßnahmen zu leiten und zu koordinieren.

Zu diesem Zweck richtet er im Rahmen des Krisenmanagements einen Krisenstab sowie eine Einsatzleitung Feuerwehr unter der Gesamtverantwortung des Landrates ein.

Aktuell: Energieversorgung

Der Rheinisch-Bergische Kreis informiert Bürgerinnen und Bürger in einer Broschüre über Möglichkeiten zum Energiesparen. Hier geht's zum Download.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erklärt auf seiner Webseite gut verständlich alles Wichtige zum Thema Energieversorgung. Zudem listet es Links des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Verbraucherzentralen auf. Sie haben weitere Informationen und Verhaltenstipps zusammengestellt.

Auch die Bundesnetzagentur informiert zur Gasversorgung in Deutschland, alle Infos gibt es hier.

Krisenereignisse – wie wird gewarnt?

Bei Gefahren wie Unwettern, Großbränden oder Bombenentschärfungen werden Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises vor Ort gewarnt. Abhängig von der Art der Gefahr müssen unterschiedliche Behörden amtlich warnen, zum Beispiel Bund, Land, Polizei, Feuerwehr, Hochwasserzentralen oder der Deutsche Wetterdienst. Bei einigen Ereignissen geben auch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Gefahreninformationen heraus, zum Beispiel bei Evakuierungen. Hier gibt es alle Informationen zu Warnungen in NRW.

Warnungen erfolgen zum Beispiel über:

  • Sirenen
    Was bedeuten die unterschiedlichen Signale? Und was kann ist zu tun, wenn die Sirene heult? Eine Übersicht gibt es auf der Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Lautsprecherfahrzeuge
  • Warn-Apps 
    Die bundesweit verfügbare und aktive Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die offizielle Warn-App des Katastrophenschutzes. Daneben gibt es noch die von Fraunhofer Fokus entwickelte Kat-warn-App.
  • Radio und Fernsehen: WDR (Frequenz WDR Rheinisch-Bergischer Kreis: 102,4 MHz) und Radio Berg (Frequenzen:
    • Bergisch Gladbach/ Rösrath: 99,7
    • Burscheid: 105,2 / 96,9
    • Kürten, Odenthal, Overath: 105,2
    • Leichlingen: 96,9
    • Wermelskirchen: 105,2 / 96,9 MHz)
  • Soziale Medien: Verlässliche Informationen erhalten Sie im Krisenfall in den sozialen Netzwerken von Behörden, Polizei und Feuerwehr. 
  • Ist der Krisenstab im Rheinisch-Bergischen Kreis aktiviert und zusammengetreten, gibt der Stabsbereich "Bevölkerungsinformation und Medienarbeit" (BUMA) weitere Warnungen und aktuelle Presseinformationen heraus. Wenn Sie interessiert sind, können Sie hier den generierten RSS-Feed mit allen Pressemitteilungen des Rheinisch-Bergischen Kreises abonnieren.

Krisenereignisse – Informationen und Hilfsangebote im Ernstfall

Grundsätzlich können Notfälle unter den Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) gemeldet werden. Diese dürfen jedoch auf keinen Fall für einfache Nachfragen zur Lage genutzt werden, damit die Notrufleitungen für Notfälle freibleiben!
Stehen das Telefon oder die o. g. Medien (s. „Wie wird gewarnt?“) beispielsweise aufgrund eines Stromausfalls nicht zur Verfügung, richten alle Kommunen sogenannte Notfall-Informationspunkte (NIP) an zentralen Punkten vor Ort ein. Diese sind durch eine markante rote Beschilderung gut erkennbar. Damit die Bevölkerung bereits vor dem Ereignis mit den Notfall-Informationspunkten vertraut ist und weiß, wo sich diese befinden, wird eine gut sichtbare Beschilderung im Vorfeld im Alltag eingerichtet.

Hier geht's zur Karte mit allen vorgeplanten Notfall-Informationspunkten im Rheinisch-Bergischen Kreis (Stand: 27.04.23).

Liste der Notfall-Informationspunkte (Stand 18.4.2023)

Flyer der Stadt Burscheid zu örtlichen NIP

Webseite der Gemeinde Odenthal zu örtlichen NIP

Flyer der Stadt Overath zu örtlichen NIP

Webseite der Stadt Leichlingen zu örtlichen NIP

Flyer der Stadt Rösrath zu örtlichen NIP

Flyer der Stadt Wermelskirchen zu örtlichen NIP

Hilfe zur Selbsthilfe: Persönliche Vorsorge

Informationen und Warnmeldungen sind lebenswichtig. Wählen Sie nicht den Notruf, um Informationen zur Lage zu erhalten. Die Notrufnummern 112 (Feuerwehr) bzw. 110 (Polizei) sind nur für akute Gefahrensituationen! Fernseher und Internet funktionieren aber nur mit Strom, der ausfallen kann. So bleibt das Radio als Hauptwarnmittel. Haben Sie deshalb immer ein batteriebetriebenes Rundfunkgerät und Reservebatterien oder ein Kurbelradio im Haus. Auch ein Solarradio oder Autoradio kann benutzt werden. 

Tipps zur persönlichen Vorsorge:

Notfallwarnungen - wie bleibt man erreichbar?

Bundesweiter Warntag

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen -Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Persönliche Checkliste Notfallvorsorge

Notfallvorsorge: Sinnvolle Vorräte, Ausstattung und mehr