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Kindertagespflegeperson werden

Sie haben Freude und Interesse am Umgang mit kleinen Kindern? Sie sind offen für pädagogische Fragestellungen und übernehmen gerne Verantwortung? Sie suchen eine neue Herausforderung in der Selbstständigkeit?


Dann ist die Arbeit als professionelle Kindertagespflegeperson für das Amt für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises vielleicht genau das Richtige für Sie!  

Um in der Kindertagespflege zu arbeiten, bedarf es einer hohen Eigenverantwortlichkeit, professionellem Verständnis sowie pädagogischen Fachkenntnissen. Das individuelle und achtsame Begleiten und Beobachten der Kinder bildet hierbei die Basis. Es gelten für die Kindertagespflege verbindliche rechtliche Qualitätsstandards, die durch die Gesetzesgrundlage und die Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis festgelegt sind. Vertiefte pädagogische und fachliche Kenntnisse werden in Qualifizierungskursen vermittelt.  

Wichtig zu wissen:

Für die Tätigkeit als professionelle Kindertagespflegeperson wird eine Pflegeerlaubnis benötigt, welche das Amt für Familie und Jugend erst nach einer positiven Eignungsüberprüfung ausstellt. Dies benötigt Zeit und Vorlauf.  

Sofern Sie mehr über die Tätigkeit als qualifizierte Kindertagespflegeperson erfahren wollen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an Ihre Ansprechpersonen im Amt für Familie und Jugend.
Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

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