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Immissionsschutz - Luftwärmepumpen und andere stationäre Geräte

Stationäre Geräte sind Anlagen wie Klima-, Kühl- und Lüftungsgeräte, Luftwärmepumpen oder Mini-Blockheizkraftwerke. Anlagen wie beispielsweise Wärmepumpen gewinnen immer mehr an Bedeutung, da es zur Realisierung der Klimaschutzziele zwingend notwendig ist fossile Brennstoffe wie Öl und Gas durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Allerdings kann deren Aufstellung in Kombination mit zunehmender Flächenverdichtung zu Lärmbelästigungen führen.


Selten kann es bei unbedachter Aufstellung auch zu tieffrequenten Geräuschen kommen. Diese breiten sich von der Quelle als Körperschallschwingungen durch Fundamente oder Wände unter anderem aus und können am Immissionsort als zum Beispiel „Brummen“ wahrnehmbar sein. Um solche Problematiken im besten Fall gar nicht erst entstehen zu lassen, ist eine gute Planung besonders wichtig. Dies steigert auch die Akzeptanz der Nachbarn.

Ist ein solches Gerät erst einmal aufgestellt und in Betrieb genommen, kann es verhältnismäßig aufwendig sein, den Aufstellort und die Ausrichtung zu ändern oder nachträgliche schallmindernde Maßnahmen umzusetzen. Diese Seite soll daher vor allem Planern und Bauherren Hilfestellung bei der Auswahl des geeigneten Aufstellungsortes geben sowie als Informationsquelle im Vorfeld der Installation dienen. Sie können gerne im Rahmen Ihrer Planungen Kontakt zur Unteren Immissionsschutzbehörde aufnehmen.

Bauordnungsrechtlich wurden neue Regelungen mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung NRW zum 01.01.2024 getroffen: Der Eigentümer ist verpflichtet eine Unternehmerbescheinigung vor Inbetriebnahme einzuholen, die bescheinigt, dass das Gerät die Immissionsschutzvorschriften einhält. Die Bescheinigung ist dauerhaft vorzuhalten und bei einer Überprüfung, bespielsweise im Beschwerdefall, vorzulegen. Für weitere Auskünfte diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bauamt.

Die "zusätzlichen Infos" auf dieser Seite bieten Hilfestellung, wie beispielsweise das Onlinetool vom Land Sachsen-Anhalt mit einem Schallrechner zur überschlägigen Prognose der Auswirkungen eines stationären Gerätes auf die Nachbarschaft, den aktuellen LAI-Leitfaden oder einen Flyer zum Thema Lärmschutz. Weiterführende Informationen finden Sie zusätzlich auf der Homepage des Bundesverband Wärmepumpe e.V., wo unter anderem eine Liste mit zertifizierten Fachbetrieben zu finden ist.

Rechtliche Grundlagen

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Landesbauordnung NRW (BauO NRW)

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 15.03.2024

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