Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Indirekteinleitung

Genehmigung der Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation


Man spricht von Indirekteinleitern, wenn Abwasser nicht direkt in ein Gewässer eingeleitet, sondern zunächst einer öffentlichen Kanalisation zugeführt wird. Für die Indirekteinleitung von Abwasser aus Herkunftsbereichen, bei denen erfahrungsgemäß mit problematischen Abwasserinhaltsstoffen zu rechnen ist, wurde eine Genehmigungspflicht eingeführt. Zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen ist es erforderlich, besonders problematische Stoffe gar nicht erst in die Kanalisation gelangen zu lassen. Hierzu ist oftmals eine Abwasservorbehandlung im Betrieb oder der Verzicht auf bestimmte Produktionsstoffe bzw. Verfahren notwendig. 

Ein Antragsformular mit einem Hinweis auf dazugehörige Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Formulare und Broschüren.

Gebühren

nach Satzung des Rheinisch-Bergischen Kreises 260 €

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Dipl. Ing  Burdick

Mehr Infos

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 5. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Radermacher

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2025

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.