Zulassungsverfahren und Gewässerbewirtschaftung
Die Aufgabe der Unteren Wasserbehörde besteht im wesentlichen darin, das Grundwasser sowie die oberirdischen Fließgewässer nach den Vorgaben des Wassergesetzes zu bewirtschaften und vor schädlichen Beeinträchtigungen zu schützen.
Das Wasserrecht sieht eine Vielzahl von Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren vor, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen sind.
Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Verfahren:
Zulassungsverfahren
Gewässerbenutzungen für
-kommunales Abwasser, gewerbliches Niederschlagswasser und Kleinkläranlagen
-dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
-zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen
-Entnahme von Grundwasser als Roh- und Brauchwasser
-Genehmigungsverfahren zum Lagern wassergefährdender Stoffe
-Indirekteinleitungen
-Bauen In Wasserschutzgebieten
-Bauen an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten
-Ausbau von Gewässern / Hochwasserschutzmaßnahmen
-Fischteichanlagen
Gewässerentwicklung
-Verbesserung des ökologischen Zustandes
-Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Staubauwerken
-Renaturierung von verrohrten Bachläufen
-Gewässerzustandserfassung
-Koordination von Unterhaltungsmaßnahmen
-Sanierung kom. Regenwasser-Einleitungen ( BWK ) M3