Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) Fotografie Joachim Rieger

Investitionskostenförderung für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Förderung beantragen


Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für seine Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW und der dazugehörigen Ausführungsverordnung bei Tages- und Kurzzeitpflege die in den Heimkosten enthaltenen Investitionskosten. Anspruchsberechtigt ist das Pflegeheim.

Die zugehörigen Anträge finden Sie unter Formulare, unter Broschüren finden Sie weitere Informationen sowie Hinweise zur Beantragung der Investitionskostenförderung.

Sie haben Fragen?

Kreishaus Gronau, Bergisch Gladbach, 4. Etage
Refrather Weg  30
Frau  Goetz

Mehr Infos

Rückrufcenter

Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat.


zurück

Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.