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(c) Fotografie Joachim Rieger

Gurtanlegepflicht - Ausnahme genehmigen (für Bürger aus Burscheid, Kürten, Odenthal)

Personen, die auf Grund ihres Gesundheitszustand keinen Sicherheitsgurt anlegen können, kann eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht erteilt werden.


Die Ausnahme wird erteilt, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen zutrifft:

1. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den Sicherheitsgurt nicht anlegen können, müssen eine ärztliche Bescheinigung einreichen, in der der Arzt ausdrücklich bescheinigt, dass der Antragsteller auf Grund des ärztlichen Befundes vorübergehend oder auf Dauer von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss.

2. Personen, die kleiner als 1,50 m sind, müssen ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung einreichen, in der der Arzt die Körpergröße des Antragstellers bescheinigt.

Den Antrag inklusive der Bescheinigung finden Sie unter Formulare weiter unten.
Wenn Sie in Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen oder Wermelskirchen wohnen, erhalten Sie diese Dienstleistung in Ihrer Kommune auf der rechten Seite unter "Verwandte Services" .

Gebühren

Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht

  • befristet für 1 Jahr: 35,00 Euro
  • unbefristet:  90,00 Euro
  • bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises:  11,00 Euro

Sie haben Fragen?

Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block B, 3. Etage
Am Rübezahlwald  7
Herr  Höfer

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Letzte Aktualisierung: 26.07.2023

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